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Freitag, 18.05.2012
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Abgezockt vom Franchisegeber – So wehren Sie sich!

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Görlitz, 03. Februar 2012 (jk)
– Wer als Partner eines Franchisegebers gründet, ist auf der sicheren Seite - mit diesem Argument werben viele Franchise-Systeme ihre Filialisten. Zumindest ist es wahr, dass die Übernahme eines bewährten Geschäftskonzeptes und eines bestenfalls bekannten Markennamens Vorteile beim Start in die Selbständigkeit sind. Andererseits ist der Franchisenehmer aber auch zusätzlichen Risiken ausgesetzt.

Entgegen der Meinung vieler Franchise-Interessenten ist ein Franchise-Vertrag keineswegs gleichbedeutend mit einer Abgabe von Verantwortung: Das unternehmerische Risiko trägt der Franchisegeber selbst, er bleibt ein eigenständiger Unternehmer. Manche Franchise Zentralen bieten zwar Hilfe im Ernstfall in Form von günstigen Konditionen mit Banken oder einer Beratung an, bei einer Insolvenz oder Schließung steht allerdings der Unternehmer selbst gerade. Selbst im Falle eines Vertragsbruchs durch den Franchisegeber muss dieser zunächst bewiesen und gerichtlich verhandelt werden – selbst wenn der Franchisenehmer also nachträglich zu seinem Recht kommt, ändert das an der Pleite seines Unternehmens nichts. Außerdem sitzen Franchise Systeme bei rechtlichen Auseinandersetzungen meist am längeren Hebel, da sie juristisch und betriebswirtschaftlich besser aufgestellt sind als ein frisch gebackener Franchise-Unternehmer. Den Bruch eines Franchise-Vertrages nachzuweisen, kann sich deshalb langwierig und schwierig gestalten, sollte allerdings im Ernstfall nicht unversucht gelassen werden.

Besonders gute Chancen hat ein Franchisenehmer, wenn auch andere Partner des Franchisesystems Erfahrungen mit Mängeln der Franchisezentrale gemacht haben. Hier lohnt es sich, das Gespräch mit den „Kollegen“ zu suchen und eventuell sogar gesammelt zu klagen. Präzedenzfällen zufolge belegt nämlich das wirtschaftliche Scheitern mehrerer Franchisenehmer eines Franchisesystems, dass die mangelnde Realisierbarkeit von Vorgaben durch die Zentrale nicht in der Sphäre des Franchisenehmers anzusiedeln ist. 

Viele Franchisegeber, denen eine mangelnde Vorvertragliche Aufklärung vorgeworfen wird, beziehen sich bei Schadensersatzklagen auf eine für Franchise-Verträge übliche Klausel, derer zufolge der Franchisenehmer vor Vertragsabschluss Gelegenheit hatte, sich mit dem System zu befassen und insbesondere die Angaben des Franchisegebers zum System und den wirtschaftlichen Grundlagen zu prüfen. Gerichtsentscheidungen zufolge führt diese allerdings nicht generell zum Ausschluss von Ansprüchen – schließlich befinde sich der Franchisegeber grundsätzlich in einer besseren Informationslage und sei verpflichtet, die für den Franchisenehmer erheblichen Informationen ausreichend zu bemessen.

Hilfe- und Anlaufstellen sind in erster Linie der Deutsche Franchiseverband (DFV) sowie der Deutsche Franchisenehmer Verbund (DFNV). Wer allerdings sicher gehen will, von Anfang an alles richtig zu machen, sollte sich fachliche Hilfe sowie Insider-Wissen vom Franchise-Profi verschaffen. Gebündeltes Franchisewissen gibt beispielsweise der kostenlose Gratis-Report mit allen Fördermitteln, Checklisten, Franchise-Adressen und allen TOP-Franchisesystemen.

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